Abklärung und Vermittlung

Diagnostische Abklärung

Möchten Sie wissen, ob Sie an einer psychischen Erkrankung leiden? Diese Abklärung wird in der Regel von der Zusatzversicherung übernommen. Falls in der Abklärung eine psychische Störung festgestellt wird, haben Sie das Anrecht auf eine psychotherapeutische Behandlung, welche über die Zusatzversicherung abgerechnet werden kann. Oft reicht für die Abklärung ein einzelnes Gespräch, manchmal braucht es etwas mehr Zeit. Im Anschluss können wir die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten besprechen.

 

Information und Vermittlung

Haben Sie Fragen zu Behandlungsmöglichkeiten und weiteren Unterstützungsangeboten? Ich gebe Ihnen Empfehlungen und Informationen dazu. Auf Wunsch kann ich auch die Zuweisung zu einer entsprechenden Institution oder Fachperson übernehmen. Falls Sie einen Klinikaufenthalt oder eine Tagesklinik benötigen, helfe ich Ihnen, eine geeignete Institution zu finden und, wenn Sie es wünschen, die Zuweisung zu organisieren. Wenn Sie bis zum Eintritt eine Wartezeit zu überbrücken haben, werde ich mit Ihnen ein Überbrückungsangebot zusammenstellen.